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Urgent Action - Eilaktion

FIAN-Eilaktion 1001UMAL von 2010 - Afrika

Mali: Recht auf Nahrung von Bauernfamilien aus N´Tabacoro bedroht

Mehrere Dutzend Bauern­familien, die am Rande der malischen Hauptstadt Ba­mako leben, laufen Gefahr, von der malischen Regierung zugunsten eines Wohnungs­bauprojekts von ihrem Land vertrieben zu werden. Im Juli 2009 verbot man ihnen, das Land weiter zu bebauen, was eine unmittelbare Bedrohung ihres Rechts auf eine adäquate Ernährung darstellt. Außerdem würde eine Vertreibung der Familien nachhaltig ihre Fähigkeit gefährden, sich selbst zu ernähren. Schon jetzt gehören sie zu den ärmsten Menschen in Mali. Die Regierung hat ohne vorherige Konsultation der betroffenen Menschen gehan­delt und keinerlei Schritte zur Entschädigung oder Umsiedlung für die Familien vorgesehen. Somit handelt sie unter Missachtung ihrer Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte.

 

Profil

Die malische Regierung hat im Februar 2009 ihre Pläne zum Bau von Sozialwohnungen in N´Tabacoro öffentlich gemacht. Dieses Dorf gehört zur Gemeinde von Kalabancoro am Rande Bamakos. Das betreffende Projekt sieht den Bau von mehreren tausend neuer Mietwohnungen vor. Nach dieser Ankündigung wurde am 14. Mai 2009 ein Enteignungsdekret (Nr. 09-190/P-RM) unterzeichnet. Ein weiteres Dekret vom 3. Juni 2009 hat durch die Übereignungsurkunde Nr. 40.395 den Staat zum Eigentümer des Gebietes gemacht, ohne eine gerechte und vorherige Entschädigung vorzusehen. Die Enteignung betrifft insbesondere dreißig Bauernfamilien (ca. 1.000 Personen), die dieses Land seit vielen Generationen bewohnen und bearbeiten. Die betroffenen Familien hängen in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Sicht von ihren traditionellen Anbauflächen ab. Im Jahre 1978 wurde der Versuch unternommen, das Land zu registrieren und Landtitel zu vergeben. Die Bauern erhielten damals ein Zuweisungsschreiben, eine Art provisorischen Eigentumstitel. Aber der versprochene endgültige Grundtitel wurde in den meisten Fällen nicht vergeben. Die betroffenen Familien besitzen zwischen zwei und fünf Hektar Land und müssen davon je 15 bis 50 Personen ernähren. In den siebziger Jahren zogen weitere Familien hinzu.

Im Widerspruch zu den internationalen Normen, insbesondere jenen über gewaltsame Vertreibungen, hat es keinen angemessenen Konsultierungsprozess, keine Entschädigung und keinerlei Alternativen für die betroffenen Personen gegeben. Die Familien leben infolgedessen in absoluter Ungewissheit bezüglich ihrer Zukunft. Trotz dieser ungeklärten Situation haben die Bauunternehmen bereits damit begonnen, die Grundsteine für die Häuser zu legen. Angesichts dieser Sachlage haben sich die Einwohner im Juni 2009 zur Vereinigung von Land- und Parzelleneigentümern von N’Tabacoro (APPCR) zusammen geschlossen. Die APPCR hat am 20. Juli 2009 gegen den malischen Staat Klage erhoben. Erst nach diesem Schritt und in Anbetracht der Entschlossenheit der Vereinigung hat die Regierung schließlich am 22. Juli zu einem Gespräch am Runden Tisch eingeladen. Ein Ausschuss wurde mit der Festlegung der Parzellen, ihrer genauen Begrenzung und Wertbestimmung beauftragt. Er nahm am 21. Oktober 2009 seine Arbeit auf. Doch nach wie vor bestehen zwischen Einwohnern und Regierung Meinungsverschiedenheiten über die Gebiete, die von der Enteignung betroffen sind. Bisher ist keine Entschädigung oder alternative Lösung vorgeschlagen worden.

Für die Bauernfamilien, denen im Juni 2009, mitten in der Regenzeit, befohlen wurde, ihre Felder nicht mehr zu bearbeiten, ist Eile geboten. Einige Bauern waren unentschlossen und haben zu spät gepflanzt. Ihre Ernte ist zu gering, um ihre Familien davon ernähren zu können. Andere haben sich strikt an das Verbot gehalten und sind noch ärmer dran. Die Betroffenen versuchen mit verschiedenen Strategien, ihr Überleben zu sichern. Die Mehrzahl der Männer verkaufen ihre Arbeitskraft als Tagelöhner. Andere wiederum leihen sich Geld bei Verwandten oder verkaufen Wasser aus ihren Brunnen.

Mali ist ein Unterzeichnerstaat des internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie der Afrikanischen Menschen- und Völkerrechtscharta. Darum ist der Staat verpflichtet, im Rahmen des internationalen und regionalen Rechts einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten, wozu das Recht auf Nahrung und auf Wasser gehört, sowie das Recht auf eine Wohnung für die Menschen, die in N´Tabacoro leben. Das Recht auf eine angemessene Ernährung impliziert, dass für die Bauern der Zugang zu produktiven Ressourcen wie Land und Wasser oder zu den entsprechenden Produktionsmitteln gewährleistet ist.

Aktion
Am 19. Januar diesen Jahres hat FIAN einen offenen Brief mit der dringenden Aufforderung, die Zerstörung der Parzellen durch Planierraupen aufzuhalten, an die malischen Behörden geschickt. Nichtsdestotrotz ist eine internationale Aktion zur Unterstützung der Opfer notwendig. Schreiben Sie bitte einen höflichen Brief an den Präsidenten der Republik, an das Wohnungsbauministerium und an die Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, um den Forderungen der Familien von N´Tabacoro Gehör zu verschaffen.
Laufzeit
Beginn: 04.03.2010 Ende: 30.04.2010
Adressaten der Aktion
Son Excellence Amadou Toumani Touré
Président de la République du Mali
Palais présidentiel de Koulouba
BP 1463, Koulouba
Bamako
Mali
Mme le Ministre Gakou Salimata Fofana
Ministère du Logement des Affaires Foncières et de l’Urbanisme
Quartier Darsalam, Rue 556
Commune III
Bamako
Mali
Mme DIALLO Kaïta KAYENTAO
Présidente de la Cour Suprême
Cour Suprême
BP 07
Bamako
Mali
 
deutschsprachige Übersetzung des Briefs
Eure Exzellenz,
Kürzlich wurde ich informiert über die Situation von mehreren Dutzend Bauernfamilien aus N´Tabacoro im Kreis Kati, die durch das Dekret Nr. 09/190-P-RM vom 4. Mai 2009 von gewaltsamer Vertreibung bedroht sind.
Diese Familien zählen bereits zu den verletzbarsten Personen; sie sind abhängig vom Zugang zu diesem Land, um sich ernähren und einen dezenten Lebensstandard erwirtschaften zu können. Unter Verletzung nationaler und internationaler Normen hat es weder eine Untersuchung noch eine vorherige Konsultation der betroffenen Personen gegeben. Des weiteren hat der Staat keinerlei Entschädigung und Umsiedlung vor¬gesehen. Trotz der vor Gericht eingereichten Klage leben die betroffenen Familien weiter in völliger Ungewissheit bezüglich ihrer aktuellen und zukünftigen Möglichkeiten, sich und ihre Familien zu ernähren.
Dies umso mehr, weil den betroffenen Bauernfamilien inmitten der Regen¬zeit verboten wurde, auf dem Gebiet weiter Lebensmittel anzubauen. Dieses ohne vorherige Anhörung erlassene Verbot hat den Zugang zu Nahrung für etwa dreißig Familien extrem schwierig gemacht. Mangels Alternativen mussten die meisten von ihnen auf Gelegenheitsjobs zurückgreifen oder sich verschulden.
Als Unterzeichnerstaat des internationalen Pakts über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte und der Afrikanischen Charta der Menschen- und Völkerrechte hat Mali die Verpflichtung, das Recht auf eine adäquate Ernährung sowie das Recht auf eine Wohnung insbesondere für gefährdete Menschen zu wahren, zu schützen und zu fördern.

Darum bitte ich Sie:

- in Einklang mit dem nationalen und internationalen Recht unmittelbar die Arbeiten einstellen zu lassen;
- das Recht auf eine adäquate Ernährung der Landwirte zu wahren und den Zugang zu ihrem traditionellen Land sicherzustellen;
- so schnell wie möglich zu handeln, um den betroffenen Personen einen gesicherten Zugang zu Land zu gewährleisten, insbesondere denen, deren Lebensgrundlage von diese Zugang abhängt;
- die Normen und Verfahren zu respektieren, die durch das nationale und internationale Recht vorgeschrieben werden. Diese implizieren ins¬besondere eine effektive Konsultation der betroffenen Personen, den gesicherten Zugang zu legalen Einspruchsmöglichkeiten sowie gerechte Entschädigung und konkrete Vorschläge für eine angemessene Umsiedlung;
- den Familien traditioneller Kleinbauern eine aktive Unterstützung zu gewähren, da sie sowohl die ersten Opfer von Nahrungsunsicherheit als auch die Hauptakteure einer jeden nationalen Strategie zur Verbesserung der nationalen Nahrungsmittelsicherung sind.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich über die Maßnahmen, die Sie zu ergreifen beabsichtigen, auf dem Laufenden halten würden.

Hochachtungsvoll

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