Ein Artikel von Geneviève Savigny für die UNDROP-Arbeitsgruppe
Die UN-Erklärung über die Rechte der Bäuer*innen und anderer in ländlichen Gebieten tätiger Menschen (UNDROP) ist das umfassendste völkerrechtliche Instrument, das spezifische Diskriminierungen von Frauen und Mädchen im ländlichen Raum adressiert. Viele Diskriminierungen hängen mit der Doppelrolle von Frauen zusammen: sie sorgen für ihre Familien und sind in der Nahrungsmittelproduktion tätig.
Den Weg zur UNDROP ebnete das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) von 1979. Dieses enthält einen eigenen Artikel zu den Rechten von Frauen in ländlichen Regionen. In der UNDROP sind die Rechte von Bäuer*innen detaillierter verfasst. Sie wurde 2018 nach jahrelangen Verhandlungen von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Unter Führung von La Via Campesina hatten sich Organisationen von Kleinproduzent*innen vehement für sie eingesetzt. Auch FIAN hatte den Prozess viele Jahre lang unterstützt.
Wesentlich dabei ist die weit gefasste Definition des Begriffs „Kleinbäuer*innen“. Demnach gelten Personen nur dann als Kleinbäuer*innen, wenn sie in erheblichem Maß auf Familien- oder Haushaltsarbeit sowie andere nicht monetarisierte Formen der Arbeitsorganisation zurückgreifen. Dabei ist wichtig, dass sie eine besondere Abhängigkeit von und Verbundenheit mit dem Land aufweisen. Der Begriff „Land“ bezieht sich im weiteren Sinne auch auf Gebiete und Ressourcen wie Wasser, Meer und Mangroven, Wald und Weideland. Und unter „Bäuer*innen“ sind auch Züchter*innen, Viehhalter*innen, Fischer*innen und indigene Völker zu verstehen sowie Landarbeiter*innen, Migrant*innen (unabhängig von ihrem rechtlichen Status) und Landlose.

Artikel 4 der UNDROP befasst sich mit der besonderen Situation von Frauen. Darin wird ihr gleichberechtigter Zugang zu Bildung, Finanzierungsangeboten, Beratungsdiensten sowie zur Nutzung und Bewirtschaftung von Land und natürlichen Ressourcen gefordert. Staaten sollen darüber hinaus Bäuerinnen bei Land- und Agrarreformen sowie bei Landumverteilungsprogrammen gleichberechtigt oder vorrangig behandeln. Zusammen mit den in Artikel 3 beschriebenen Rechten auf Gleichstellung und Nichtdiskriminierung bildet Artikel 4 den Rahmen für die Bekämpfung intersektionaler Formen der Diskriminierung von Frauen und geschlechtsdiversen Menschen. Denn Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht überschneiden und verstärken sich häufig durch weitere Abwertungen aufgrund ethnischer Herkunft, Religion, Kastenzugehörigkeit, sozialer Schicht, Behinderung oder Alter.
Frauen im Zentrum der UNDROP-Arbeitsgruppe
Im Mai 2024 hat der UN-Menschenrechtsrat unsere Arbeitsgruppe gegründet. Sie fördert und überwacht die Umsetzung der UNDROP. In unseren Berichten weisen wir immer wieder auf spezifische Diskriminierungen von Frauen in ländlichen Gebieten hin. Denn Armut und Hunger betreffen Frauen stärker als Männer.
Im Bericht 2025 haben wir dargestellt, wie patriarchale Strukturen Frauen häufig das Recht auf Landbesitz, Zugang zu Agrar- und Weideland sowie das Erbrecht verwehren. Trotz verfassungsrechtlicher Garantien ist dies ist beispielsweise in Kenia der Fall. Ähnliche Beispiele finden sich in allen Regionen der Welt – darunter auch in der Schweiz, wo Männer 93 Prozent der Betriebsleiter und rund 80 Prozent der landwirtschaftlichen Grundbesitzer ausmachen. Die Situation der Landwirtinnen ist nach wie vor sehr prekär. Ein Drittel von ihnen hat keinen offiziellen Berufsstatus und erhält keine Vergütung.
Weltweit sind Frauen die Hüterinnen bäuerlicher und lokaler Saatgutsysteme und sorgen so für den Erhalt des Wissens über Saatgutvermehrung, biologische Vielfalt und Ernährungssouveränität. Unter dem Druck der Agrar- und Lebensmittel-Lobby, Entwicklungsprogrammen oder Handelsabkommen führen viele Regierungen jedoch Gesetze ein, die das industrielle Saatgutsystem, gentechnisch veränderte Organismen und Rechte des geistigen Eigentums begünstigen. Diese Maßnahmen schwächen die Rolle und die Autonomie der Frauen in ihren Gemeinschaften.
Fischerinnen übernehmen traditionell wichtige Aufgaben für den Gewässerschutz. Inzwischen werden aber Meeresressourcen von der industriellen Fischerei kontrolliert. Traditionelle Fischerinnen verlieren dadurch ihre Einkommensquelle und werden von politischen Entscheidungen über die Fischereipolitik ausgeschlossen.
Frauen organisieren sich und kämpfen
Im Rahmen der Konsultationen unserer Arbeitsgruppe konnten wir beobachten, wie Frauen sich aktiv gegen die widrigen Umstände wehren. Ein Beispiel dafür ist die Rural Women Assembly: Die Versammlung umfasst elf Länder des südlichen Afrikas und zählt über 150.000 Mitglieder. Sie bringt Kleinbäuerinnen, landwirtschaftliche Produzentinnen und Mitglieder gemischter Bauernverbände zusammen, um sich gemeinsam für Landrechte, Ernährungssouveränität, Klimagerechtigkeit und Geschlechtergleichstellung einzusetzen.

Dies ist umso wichtiger, da die internationalen Finanzinstitutionen wirtschaftlich schwache Länder mittels Strukturanpassungsprogrammen dazu gedrängt haben, den Anbau von Exportkulturen gegenüber der inländischen Nahrungsmittelversorgung zu priorisieren. Diese Politik ignoriert den wichtigen Beitrag, den Bäuerinnen in Landwirtschaft, Fischerei und Viehzucht leisten. Letztlich werden dadurch ihre Rechte verletzt.
Trotz dieser Herausforderungen organisieren sich Bäuerinnen, um Widerstand gegen die dahinterstehenden Kräfte zu leisten. Sie setzen sich für ihre Rechte auf Mitbestimmung von der lokalen bis zur globalen Ebene ein.
Rechte von Frauen zum Wohl der gesamten Gesellschaft achten
An mehreren Stellen wird in der UNDROP auf nachhaltige Produktionssysteme wie die Agrarökologie Bezug genommen, die darauf abzielen, die Menschen mit Nahrungsmitteln und einem menschenwürdigen Lebensunterhalt zu versorgen. Sie stellen eine Antwort auf die industriellen Ernährungssysteme dar, die nur wenigen großen Konzernen Gewinne verschaffen. Es mag pauschalierend erscheinen, die Fürsorge den Frauen und den destruktiven, produktivitätsorientierten Charakter der industriellen Landwirtschaft dem männlichen Prinzip zuzuschreiben. Doch es ist offensichtlich, dass Frauen den Großteil der familiären Fürsorge- und Reproduktionsaufgaben übernehmen, mehr als die Hälfte der verzehrten Nahrungsmittel erwirtschaften und eher dazu neigen, nachhaltige Formen der Landwirtschaft einzuführen und beizubehalten.
Wie es im Slogan der Versammlung der Landfrauen heißt: „Wir sind die Hüterinnen von Land, Leben, Saatgut und Liebe“.
Neugierig geworden? Das FoodFirst-Magazin können Sie hier abonnieren. Oder sichern Sie sich ein kostenloses Probeexemplar in gedruckter Form. Schreiben Sie einfach eine Mail an info@fian.de.

