von Lilly Meßner
Der UN-Sozialausschuss hat einen Rechtskommentar zum Zusammenhang von Sozialen Menschenrechten und einer nachhaltigen Entwicklung veröffentlicht (“General Comment Nr. 27 on economic, social and cultural rights and the environmental dimension of sustainable development”). Der Rechtskommentar befasst sich auch mit negativen Auswirkungen der Umweltzerstörung auf das Recht auf Nahrung und ist daher für die Arbeit von FIAN relevant.
Die UN-Fachausschüsse veröffentlichen zur Auslegung der in den Menschenrechtsabkommen formulierten Artikel sogenannte General Comments (GC). Der UN-Sozialausschuss (CESCR) gibt darin Empfehlungen zu allen Fragen ab, die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte betreffen und denen die Vertragsstaaten Aufmerksamkeit widmen sollten. In den General Comments werden übergreifende Themen behandelt, wie beispielsweise die Bedrohung von Menschenrechten durch die Klimakrise oder die Digitalisierung. Sie sind zwar rechtlich nicht bindend, stellen jedoch Auslegungshilfen des Ausschusses zu den Vertragsverpflichtungen der Staaten dar.
Landgerechtigkeit als Grundlage für Ernährungssicherheit
Kleinbäuer*innen, indigene Völker und Fischer*innen spielen eine wesentliche Rolle für die Ernährungssicherung. Der General Comment hält fest, dass „in Anerkennung des entscheidenden Beitrags von Bauern und Viehzüchtern zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen (…) die Vertragsstaaten deren traditionelles Wissen, ihre Innovationen und Praktiken schützen und fördern“ müssen. Laut UN-Sozialausschuss braucht es hierfür „Maßnahmen zum Schutz der Besitzsicherheit für alle legitimen Besitzrechte an Land, Fischgründen und Wäldern, insbesondere für Einzelpersonen, Gemeinschaften und Völker in prekären oder marginalisierten Situationen”. Hierbei müssten die Vertragsstaaten auch „den Zugang von Frauen zu Land und anderen für die Ernährungssicherheit und den Lebensunterhalt notwendigen Mitteln sowie deren Kontrolle und sicheren Besitz garantieren”.

Menschenrechtsbasierte Transformation der Ernährungssysteme
Die Staaten müssen nach Vorgabe des CESCR agrarökologische Produktionsmethoden fördern. Gefordert wird auch der Schutz der Biodiversität sowie der Abbau von umweltschädlichen Subventionen und Produktionsweisen. Konkrete Forderungen des General Comments zur Sicherung des Rechts auf Nahrung beziehen sich auf „die Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken, einschließlich – soweit angemessen – der Einführung agroökologischer Ansätze, um Kohlenstoffemissionen, den übermäßigen Einsatz von Antibiotika und die Abhängigkeit von intensiven industriellen Modellen zu reduzieren”.
Um ökologische Stabilität und soziale Gerechtigkeit langfristig zu sichern, müsse die Umgestaltung von Agrar- und Ernährungssystemen auf Gleichberechtigung, Teilhabe und Nachhaltigkeit beruhen. Laut dem UN-Sozialausschuss sind die Vertragsstaaten daher verpflichtet, „eine Umgestaltung der Ernährungssysteme im Einklang mit den Menschenrechtsverpflichtungen zu fördern, die langfristige Tragfähigkeit der Produktion und Verteilung sicherzustellen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel zu erhöhen, die Umweltverschmutzung zu verringern und die biologische Vielfalt zu schützen”.
Schutz vor Umweltzerstörung und wirtschaftlicher Ausbeutung
Ressourcenintensive Wirtschaftsweisen (z. B. fossile Energien, Bergbau und Abholzung) verursachen Umweltzerstörung und bedrohen damit auch soziale Rechte.
Daher ist eine staatliche Regulierung der Land- und Ressourcennutzung erforderlich, um Landraub oder negative Umweltfolgen von Großinvestitionen zu verhindern, die die Ernährungssouveränität und die Lebensgrundlagen von traditionellen Gemeinschaften zerstören.
Konkret erfordert dies eine Umgestaltung von Subventionen und Politiken, welche eine nachhaltige Landwirtschaft und Landnutzung behindern. Die staatliche Pflicht liegt darin, rechtliche und politische Maßnahmen zu ergreifen, um Land- und Ernährungsrechte zu schützen. Auch der Zugang zu Gerichten und wirksamen Rechtsmitteln muss gewährleistet werden, genauso wie die Vermeidung von etwaigen Rückschritten („retrogressions“) im Umwelt- und Sozialschutz – zum Beispiel durch eine Abschwächung von Umweltgesetzen, wie sie derzeit in der EU geschieht. Der UN-Sozialausschuss stellt explizit fest, dass es „einen Rückschritt darstellt, wenn ein Staat Konsumgewohnheiten aufrechterhält oder fördert, die erhebliche Umweltschäden verursachen und damit die gerechte Verwirklichung von Rechten im Laufe der Zeit untergraben”.

Wie sieht die Zukunft aus?
Der Klimawandel beeinträchtigt bereits heute massiv die Rechte auf Nahrung, Wasser und Gesundheit – und in der Zukunft werden die Auswirkungen der Klimakrise und der Schutz der Umwelt eine immer größere Rolle für die Ernährungssicherheit spielen. Die Staaten sind dazu verpflichtet, eine ambitionierte Klimapolitik und Landnutzung zu betreiben, die die Rechte auf Nahrung, Wasser sowie eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt achten. Dabei greift der General Comment auch die Ziele des UN-Zukunftspakts („Pact for the Future“) von 2024 auf.
Auch wirft der General Comment die Frage nach der Finanzierbarkeit von Umweltmaßnahmen auf. Der UN-Sozialausschuss fordert hierfür eine Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sowie die Stärkung von progressiven Steuersystemen. Hierbei müsse jedoch eine „zusätzliche Belastung benachteiligter Gruppen vermieden“ werden. Des Weiteren müsse eine Ermittlung und Priorisierung der „Bedürfnisse von Personen und Gruppen in prekären oder marginalisierten Situationen” erfolgen sowie eine Unterlassung von Handlungen, „die zu einer Diskriminierung dieser Generationen führen oder diese aufrechterhalten könnten”. Entwickelte Staaten sollen eine Vorreiterrolle bei den Klimaschutzbemühungen übernehmen und den Entwicklungsländern finanzielle Hilfe leisten, damit diese wirksamen Klimaschutz ergreifen können.
Einbindung von Betroffenen
Wie der General Comment 27 zeigt, ist das Recht auf Nahrung untrennbar mit einem sicheren, gerechten und nachhaltigen Zugang zu Land und natürlichen Ressourcen verknüpft. Um diese Rechte zu verwirklichen, sind die Staaten nicht nur verpflichtet, Landrechte zu schützen – insbesondere für Frauen, indigene und ländliche Gemeinschaften –, sondern auch aktiv nachhaltige Agrarsysteme zu fördern und die derzeitige Umweltzerstörung und unfaire Ressourcennutzung zu beenden. Im Interesse heutiger und zukünftiger Generationen müssen Staaten eine menschenrechtsbasierte Transformation der Ernährungssysteme sicherstellen, die auf einer Zusammenarbeit mit Betroffenen beruht.


