Sozialpolitik muss wieder ernst genommen werden: Die Überwindung von Armut muss zentrales gesellschaftliches Ziel sein!
Durch die neue Grundsicherung sollen ab dem 1. Juli 2026 Kosten eingespart werden, indem Hilfen gegen Armut gekürzt werden. Diese Entsolidarisierung ist nicht hinnehmbar und zerstört das Vertrauen in die Demokratie. Soziale Sicherheit schützt dagegen vor wachsendem Extremismus.
Durch die neue Grundsicherung droht Wohnungslosigkeit
Die Deckelung der Mietkosten auf das 1,5fache des örtlichen Mietspiegels ist unrealistisch, da sich dieser auf bereits vermietete Wohnungen bezieht. Weder sind zu diesem Preis noch zum 1,5fachen Satz ausreichend günstige Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt zu finden. Selbst wenn eine Wohnung bezahlbar ist, werden SGB II-Leistungsbeziehende aufgrund der öffentlichen Stimmungsmache gegen sie kaum noch als Mietende akzeptiert. So sind sie existentiell durch verdeckte Wohnungslosigkeit bedroht.
Ein bedeutender Anteil der Grundsicherungsbeziehenden zahlt bereits jetzt aus dem Regelsatz einen ergänzenden Betrag zu den Mietkosten. Das ist die Folge davon, dass es kaum bezahlbaren Wohnraum gibt, der als angemessen gilt. Dies führt dazu, dass in diesen Fällen der tägliche Bedarf an Kleidung, Nahrung und anderen Alltagsgütern nicht ausreichend finanziert werden kann. Dazu kommt: Im Falle einer kompletten Sanktionierung ist vorgesehen, dass das Jobcenter zukünftig die Miete direkt an die Vermietenden zahlt. Das hilft aber nicht bei dem Teil der Miete, der aus dem Regelsatz erbracht wird. Leistungsberechtigte werden deshalb in Zukunft noch seltener eine Wohnung finden, wenn Vermietende befürchten müssen, dass die Mietzahlungen nicht gesichert sind. Die Miete muss immer in voller Höhe sicher sein.
Sanktionen treffen die ganze Bedarfsgemeinschaft
Der Füllstand des Kühlschrankes ist für die ganze Bedarfsgemeinschaft bei Sanktionen niedrig. Wenn ein Mensch sanktioniert wird, ist die ganze Bedarfsgemeinschaft von existentiellem Mangel bis zu Hunger bedroht. Kinder und Jugendliche sind besonders von Sanktionen in ihrer Familie betroffen. Sie haben körperliche und entwicklungspsychologische Aufgaben zu bewältigen. Eine gesunde Ernährung und gesundheitliche Begleitung sind für sie essenziell.
Es ist nicht einmal verpflichtend vorgesehen, dass im Falle von Sanktionen zumindest Lebensmittel- oder andere Warengutscheine ausgegeben werden. Diese würden die Notlage lindern, aber bei Einlösung letztlich dennoch selbst stigmatisierend wirken. Aber: Was sollen die Menschen dann essen? Was sollen sie anziehen? Caritative Angebote können das nicht ausgleichen. Und selbst wenn man Essen geschenkt bekommen kann, sind der Beitrag zur Krankenversicherung oder der Energieabschlag nicht gesichert. Verschuldungsspiralen sind die Folge. Zwar versucht der Gesetzentwurf sich in Ausgleichsmöglichkeiten, etwa mit einem fiktiven Leistungsbezug von 1 Euro im Falle einer Vollsanktionierung, der dann den Krankenversicherungsanspruch sichern soll. Wenn Personen aber als nicht erreichbar eingestuft werden, entfällt die Leistung insgesamt.
Darum:
Verfestigte Armut und Erwerbslosigkeit in Deutschland grenzen immer mehr Menschen auf Dauer aus.
Viele Menschen brauchen Unterstützung, damit sie ein ausreichendes Einkommen erreichen können. Mehr Druck auf Leistungsberechtigte hilft nicht – er vergrößert die Probleme, statt sie zu lösen.
Die neue Grundsicherung kehrt die Verantwortung um: Nicht die Gesellschaft und die politischen Entscheidungsträger*innen übernehmen die Verantwortung für sozialen Ausgleich. Die Schuld an Armutslagen wird einseitig den betroffenen Menschen zugeschoben. So, als wäre es ein gemütlicher und von ihnen gewünschter Zustand, mit sehr wenig Geld, zu wenig Nahrung und schlechter Kleidung in einer nicht isolierten Wohnung zu sitzen: im Winter zu kalt, im Sommer zu heiß.
Wir wollen, dass Sozialpolitik wieder ernst genommen wird. Die Überwindung von Armut muss ein zentrales gesellschaftliches Ziel sein – nicht die Bekämpfung der Menschen mit Armutserfahrung.
Dies entspricht der Intention des Grundgesetzes und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen, allen Menschen die freie Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu ermöglichen.
>> Hier geht zum Download der Erklärung
Die Nationale Armutskonferenz (nak) ist ein Bündnis von Organisationen, Verbänden und Initiativen, die sich für eine aktive Politik der Armutsbekämpfung einsetzen. Sie wurde im Herbst 1991 als deutsche Sektion des Europäischen Armutsnetzwerks EAPN (European Anti Poverty Network) gegründet.
In der nak arbeiten Verbände und Menschen mit Armutserfahrung bzw. Selbsthilfeorganisationen zusammen, die ihre Erfahrungen und Perspektiven einbringen und ihre Lösungsansätze im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung aufzeigen. FIAN ist beratendes Mitglied.

