Zum morgigen Internationalen Tag der Menschenrechte fordert die Menschenrechtsorganisation FIAN die Bundesregierung auf, ihre Pflicht zur Verwirklichung der Menschenrechte wahrzunehmen. FIAN kritisiert insbesondere die beabsichtigte Schwächung der Lieferkettengesetze auf deutscher und EU-Ebene – obwohl die Meldungen über Menschenrechtsverletzungen in Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen nicht abreißen. Häufig geschehen diese zu Beginn von Produktionsketten in Ländern des globalen Südens, insbesondere in den Sektoren Bergbau, Agrar und Textil.
„Mit den Lieferkettengesetzen auf deutscher und europäischer Ebene besteht erstmals die Möglichkeit, Menschenrechtsverletzungen in internationalen Lieferketten transparent zu machen und Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. Doch die Bundesregierung ist dabei, diese wichtige menschenrechtliche Errungenschaft wieder abzuschaffen – entgegen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung, progressive Maßnahmen zur Stärkung von Menschenrechten zu ergreifen“, so Gertrud Falk von FIAN.
Auch der UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf Entwicklung hatte bei seinem Deutschlandbesuch Mitte November der Bundesregierung empfohlen, Deutschland solle sich für eine wirksame Regulierung von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen einsetzen.
Ein aktuelles Beispiel ist die Bauxitmine der Compagnie des Bauxites de Guinée (CBG) in Guinea, die von der Bundesregierung über eine „Ungebundene Finanz-Kreditgarantie“ (UFK) für einen Kredit der ING Diba-Bank gefördert wird. Ein großer Teil des Bauxits wird von deutschen Konzernen verarbeitet. Die Mine der CBG hat zu großflächiger Umweltzerstörung geführt. Hieraus resultieren schwere Verletzungen der Menschenrechte auf Nahrung, Wasser, Wohnen und Gesundheit der örtlichen Bevölkerung.
Trotz internationaler Kritik setzt das Unternehmen in neuen Abbaugebieten sein rücksichtloses und intransparentes Vorgehen fort. „Wir haben Berichte von Dörfern, die nach ersten Explorationen der CBG um ihre Lebensgrundlage fürchten“, beschreibt Falk die Situation und fordert: „Die Bundesregierung muss ihrer völkerrechtlichen Pflicht zum Schutz vor Menschenrechtsverletzungen nachkommen. Dazu gehört eine wirksame Regulierung von Unternehmen, damit diese gegen solche Rechtsverletzungen in ihren Wertschöpfungsketten vorgehen.“ Hierzu gehört auch eine Unterstützung der Verhandlungen zum „UN Treaty“ für eine Regulierung transnationaler Investitionen beim UN-Menschenrechtsrat.
Kontakt:
Gertrud Falk, Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte bei FIAN Deutschland
E-Mail: g.falk@fian.de
Tel.: 0151 56 99 62 78
Weiterführende Informationen
Statement des UN Special Rapporteur nach seinem Deutschlandbesuch
Informationen zu FIAN-Fallarbeit Guinea Sangaredi
Aktueller Bericht von Inclusive Development: “I Will Do Anything to Stay Here”

