Zum Internationalen Tag der Frau am Sonntag weist die Menschenrechtsorganisation FIAN darauf hin, dass weltweit Frauen in ländlichen Regionen überdurchschnittlich von chronischem Hunger betroffen sind, obwohl sie im Schnitt die Hälfte aller Nahrungsmittel erzeugen. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Konzentration von Agrarland in den Händen von Großgrundbesitzer*innen und Agrarinvestoren. FIAN unterstützt die Forderung von globalen Bewegungen von Kleinbäuer*innen nach feministischen Agrarreformen.
„Obwohl bäuerliche Bewegungen seit Jahrzehnten Umverteilungen fordern, sind weltweit nur 15 Prozent der Landbesitzer*innen Frauen“, empört sich FIAN-Referentin Gertrud Falk. „Patriarchale Strukturen führen dazu, dass Frauen meist kleinere Landparzellen mit schlechterer Bodenqualität als Männern zugestanden werden. Sie sind oft schutzlos Pestiziden und sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Dennoch wird von ihnen erwartet, ihre Familien zu versorgen.“
Frauen stellen gemäß der Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) 41 Prozent der weltweiten Arbeitskräfte im Agrar- und Lebensmittelsektor, sind aber in ländlichen Gebieten überproportional häufig mit Niedriglohnarbeit, schlechten Arbeitsbedingungen und eingeschränkten Rechten konfrontiert. Hinzu kommen Landvertreibungen zugunsten ausländischer Agrarinvestoren, auch aus Deutschland. Beispiele dafür sind die Vertreibung von rund 4.000 Menschen in Uganda für die Anlage einer Kaffeeplantage der Neumann Kaffee Gruppe sowie das Landgrabbing von 40.000 Hektar in Sambia des Konzerns Amatheon.

Aus diesen Gründen haben Frauen ländlicher und indigener Gemeinschaften auf der Internationalen Konferenz zu Agrarreform und ländlicher Entwicklung (ICCARD) Ende Februar, in der sich auch die Bundesregierung engagiert hatte, lautstark feministische Agrarreformen gefordert. Diese beinhalten einen gesicherten Zugang zu Weideland, Wäldern und Gewässern, die Ressourcen für ausreichende und ausgewogene Ernährung sind. Damit verbunden ist auch die Forderung nach gleichberechtigten Mitspracherechten bei der Gestaltung von Politik für ländliche Entwicklung und Agrarsystemen. In der ICCARD-Abschlusserklärung betonen auch die Staaten die Bedeutung von Agrarreformen. Kleinbäuerliche Bewegungen kritisieren jedoch, dass nicht detailliert genug dargestellt wird, welche Gruppen am stärksten diskriminiert werden und daher aus menschenrechtlicher Perspektive Vorrang bei Landumverteilung bekommen müssten.
„Diese Rechte sind unter anderem in der UN-Erklärung für die Rechte von Bäuer*innen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten (UNDROP) von 2018 verfasst. Doch bis heute hat die Bundesregierung keine Strategie entwickelt, um diese wichtige Rechtserklärung umzusetzen. Sie muss ihre völkerrechtliche Verantwortung endlich wahrnehmen,“ fordert Falk.
Hintergrundinformationen zur Konferenz ICARRD (englisch)
Kontakt
Gertrud Falk, FIAN Deutschland
Tel.: 0151-56 99 62 78
E-Mail: g.falk@fian.de

