In der ersten transnationalen Menschenrechtsklage Südostasiens gingen über 700 Familien aus Kambodscha rechtlich gegen den größten Zuckerproduzenten Asiens vor und erreichten nun eine finanzielle Entschädigung. Durch ein gerichtliches Vermittlungsverfahren erzielten die Kläger*innen im Februar 2025 einen Vergleich mit dem Unternehmen, welches im Mai eine Zahlung an die Gemeinden leistete.

Als erste Sammelklage von Nicht-Thailänder*innen vor einem thailändischen Zivilgericht ist diese menschenrechtsbasierte Klage richtungsweisend. Das Ergebnis bestätigt, dass die menschenrechtlichen Pflichten von Unternehmen über Staatsgrenzen hinausgehen und sie für ihr Handeln auch extraterritoriale Verantwortung tragen.
Eine der Hauptklägerinnen, Hoy Mai sagt über das Urteil: “Ich bin sehr zufrieden, dass wir eine Einigung für alle unsere Communities erreicht haben (…). Wir können unsere Schulden abzahlen und müssen nicht mehr unsere Familien verlassen, um nach Thailand zu migrieren“ (Quelle: Inclusive Development International).
FIAN Deutschland begleitete Hoy Mai im Zuge der Lobby-Arbeit zum Aussetzen der Handelspräferenzen im Jahr 2014 zur EU-Kommission – dort entstand das Foto links. Wir freuen uns über den Erfolg des 17-jährigen Kampfs der Gemeinden für Entschädigung.
Die rund 3.000 Betroffenen wurden in den Jahren 2008 und 2009 von ihrem Land in der Provinz Oddar Meanchey in Kambodscha vertrieben, auf dem eine neue Zuckerplantage der Mitr Phol Sugar Corporation Limited entstand. So wurde ihnen ihre Lebensgrundlage genommen. Die thailändische Firma Mitr Phol ist einer der weltweit größten Zuckerproduzenten und Zulieferer von unter anderem Coca-Cola, Mars und Nestlé.
Weitere Informationen zu diesem Fall
Mehr über das Beschwerdeverfahren (2019): hier
Pressemitteilung zur Klage (2018): hier
Mehr zu FIANs Arbeit zum Aussetzen der EU-Handelspräferenzen
Case Dossier zu Landgrabbing in Kambodscha (2014): Download hier
Pressemitteilung über Entschädigungen im Zusammenhang mit „Alles außer Waffen“-Handelspräferenzen (2014): hier