Das deutsche Lieferkettengesetz ermöglicht es, bei Verstößen gegen Menschenrechte und Umweltschutzstandards, eine Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzulegen. Gemeinsam mit Mitgliedern zweier Kooperativen aus Honduras hat die Romero Initiative (CIR) im April 2025 eine Beschwerde gegen die Agrarunternehmen ADM und Cargill eingereicht.
Doch wie kann man sich diesen Prozess in der Praxis vorstellen? Was beinhaltet eine Beschwerde und wie erfolgt das Zusammentragen und Aufbereiten von Informationen? Diese und weitere Fragen möchten wir gemeinsam mit Dominik Groß, Referent für Menschenrechte und Klimaschutz in Agrarlieferketten, von der CIR diskutieren.