FIAN Magazin: „Menschenrechte kennen keine Grenzen – Internationale Menschenrechts-Verpflichtungen“
Die Universalität ist ein Grundprinzip der Menschenrechte. Diese versteht sich im Sinne einer Allgemeingültigkeit, wonach der Anspruch erhoben wird, die Menschenrechte hätten überall für alle Menschen zu gelten. Dennoch interpretieren viele Staaten ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen ausschließlich auf ihr eigenes Territorium beschränkt. Doch insbesondere in Zeiten internationaler Verflechtungen von Politik und der Globalisierung von Wirtschafts- und Handelsbeziehungen ist dieses Verständnis problematisch. Schließlich liegt der Ursprung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung häufig entfernt von dem Ort, an dem die Auswirkungen spürbar sind.
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