Verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Finanzunternehmen jetzt!

Finanzierungen stehen am Beginn menschenrechtlich gefährlicher Projekte von Unternehmen. Dadurch haben privatwirtschaftliche Finanzakteure – also Banken, Vermögensverwaltungen oder Finanzdienstleister – unvergleichliche Hebel, um auf eine menschenrechtliche Ausformung von Investitionen Einfluss zu nehmen. Dennoch sind menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für den Sektor bei wichtigen rechtspolitischen Diskussionen oft noch ein Randthema.

Doch Menschenrechte kennen keine Grenzen. Für die gesetzliche Verankerung von verbindlichen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für Finanzunternehmen ist FIAN auf Fachkompetenz von außen angewiesen. Das kostet.

Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende, damit wir unsere Arbeit dazu fortführen können, dass Finanzunternehmen endlich zur Verantwortung gezogen werden können!

Menschen in Guinea und anderswo werden mithilfe von Krediten und Investitionen aus Deutschland von ihrem Land vertrieben. Oftmals wird ihnen damit die wichtigste Ressource zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung genommen. Hier weiterlesen