In Ecuador existiert seit 2008 ein verfassungsrechtlicher Rahmen mit Gesetzen, die unter anderem das Recht auf Nahrung und auf ein Buen Vivir (Gutes Leben) gewährleisten. Menschenrechtsorganisationen beobachten jedoch mit Besorgnis, dass die ecuadorianische Regierung die Bestrebungen sozialer Bewegungen, ihr Recht Recht auf Partizipation, auf die Umsetzung des Buen Vivir und die Rechte Indigener einzufordern, zunehmend mit Kriminalisierung beantwortet. Diese Entwicklung geht Hand in Hand mit der Verletzung individueller und kollektiver Rechte indigener und bäuerlicher Gemeinden, wie des Rechts auf Nahrung, Wasser und Land.
Erscheinungsjahr: 2015