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Mit dem EU-Wertschöpfungskettengesetz sollen Unternehmen verpflichtet werden, Menschenrechte, Umwelt und Klima in ihren globalen Lieferketten zu achten. Indigene Gemeinschaften und andere betroffene Gruppen sind den menschenrechtlichen und ökologischen Folgen in globalen Wertschöpfungsketten regelmäßig direkt ausgesetzt. Durch das Gesetz sollen sie Unternehmen leichter als bisher auf Schadensersatz verklagen können, wenn diese gegen Rechte verstoßen. Doch wird das Gesetz diesem Anspruch gerecht, so wie es derzeit von EU-Kommission, Rat und Parlament diskutiert wird bzw. wie muss ein wirksamer Zugang zu Recht aussehen? Und sind die Rechte indigener und anderer betroffener Gruppen in den derzeitigen Diskussionen um das EU-Wertschöpfungskettengesetz ausreichend berücksichtigt? Wie muss das Gesetz ausgestaltet sein und welche Vorkehrungen braucht es noch, um Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu empowern?
Antworten auf diese und Eure Fragen geben Franziska Oehm (Deutsches Institut für Menschenrechte) und Johannes Rohr (INFOE).
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Organisiert von FIAN Deutschland, Forum Fairer Handel, SÜDWIND und Werkstatt Ökonomie im Rahmen der Initiative Lieferkettengesetz.