Hunger und die Zukunft der Welternährung

Laut Welternährungsorganisation FAO hungern weltweit 805,3 Millionen Menschen (kritische Bewertung der FAO-Zahlen hier). Die landläufige Debatte zur Hungerbekämpfung verengt sich unter den Schlagworten Produktivitäts- und Effizienzsteigerung gerne auf die Produktionsmengen von Nahrung.

Dabei hätte heute rein rechnerisch jeder Mensch auf der Welt 30 Prozent mehr zu Essen als noch vor 50 Jahren. Laut Welternährungsorganisation FAO könnten schon heute über zehn Milliarden Menschen ernährt werden. Hunger ist in erster Linie Ursache von Diskrimnierung spezifischer Bevölkerungsgruppen. Wer hungert? Die Hälfte aller Hungernden sind KleinbäuerInnen, 22 Prozent Landlose (Saisonarbeiter, Pächter…) und acht Prozent Indigene, Nomaden und Fischer (siehe Abbildung). 80 Prozent der Hungernden leben auf dem Land, 20 Prozent in städtischen  Gebieten, oft in Slums. 70 Prozent der Hungernden sind Frauen.

Warum? Hunger ist fast immer das Resultat von Marginalisierung und Diskriminierung – von Politikentscheidungen gegen diese Gruppen. Hungernden werden oft vielfach diskriminiert – politisch, gesellschaftlich, ökonomisch und geografisch (siehe den Fall der Sawhoyamaxa). Sie haben kaum Möglichkeiten, Einfluss auf Politikentscheidungen zu nehmen, werden im Alltagsleben ausgegrenzt (Frauen, Indigene…), wirtschaftlich benachteiligt und in Gebiete abgedrängt, in denen es besonders schwierig ist zu überleben: aus den Innenstädten in die Slums und von den fruchtbaren Äckern in Trockengebiete und Gegenden ohne ausreichend Zugang zu Wasser oder Infrastruktur.

Hungerbekämpfung, die wirkt

Hungerbekämpfung muss daher im Kern dieser Diskriminierung entgegenwirken. Entwicklungsstrategien müssen Hungernde und deren Lösungsansätze ins Zentrum stellen, Handelsabkommen müssen KleinbäuerInnen und KleinhändlerInnen schützen, schädliche Spekulation mit Nahrungsmitteln müssen verboten werden und Gerichte und Klagemöglichkeiten diesen Gruppen zugänglich sein, damit sie als Rechtsträger ihre Menschenrechte effektiv einklagen können. Eine Hungerbekämpfung basierend auf dem Menschenrecht auf Nahrung bedeutet ganz besonders, dass die Betroffenen von Hunger selbst mit an den Lösungen zur Hungerbekämpfung arbeiten müssen. Dafür setzt sich FIAN in seiner täglichen Arbeit ein.

Welternährungspolitik menschenrechtlich gestalten

FIAN International hat seit 1989 Beraterstatus bei den Vereinten Nationen und nutzt diesen Status zum einen bei den Menschenrechtsinstitutionen in Genf, zum anderen bei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO). FIAN ist aktiv im zivilgesellschaftlichen Mechanismus des Welternährungssicherungsrates (Committee on World Food Security). Dort setzen wir uns insbesondere für eine Stärkung des Menschenrechts auf Nahrung in der Welternährungspolitik und das Mitspracherecht der von Hunger und Unterernährung Betroffenen und ihrer Organisationen ein.

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