Menschenrecht auf Nahrung

Das Menschenrecht auf Nahrung gehört seit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 zu den anerkannten internationalen Menschenrechten. Das wichtigste internationale Rechtsdokument ist der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt).

In diesem Pakt ist sowohl das Recht, frei zu sein von Hunger, als auch das weitergehende Recht auf Nahrung als Teil eines angemessenen Lebensstandards verankert. Darüber hinaus weist das Recht auf Nahrung eine enge Verbindung zu anderen Rechten auf, wie dem Recht auf Wasser, auf Gesundheit, Wohnen oder einem existenzsichernden Einkommen. Eine detaillierte Auslegung, eine sogenannte „Allgemeine Bemerkung“ des Rechts auf Nahrung wurde vom zuständigen UN-Ausschuss 1999 verfasst.

2014 begeht die internationale Staatengemeinschaft das 10-jährige Jubiläum der Verabschiedung der FAO Leitlinien zum Recht auf Nahrung. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) ist die UN-Organisation, die Regierungen dabei unterstützt, das Recht auf Nahrung umzusetzen. Seit dem Jahr 2000 gibt es die Funktion des UN Sonderberichterstatter zum Recht auf Nahrung (Jean Ziegler 2000 – 2008, Olivier de Schutter 2008 – 2014, Hilal Elver 2014-2020). 2020 hat der UN Menschenrechtsrat Michael Fakhri als Sonderberichterstatter ernannt.

Deutschlands menschenrechtliche Verpflichtungen

FIAN Deutschland fordert von der deutschen Politik strukturelle Veränderungen ein, die das Menschenrecht auf Nahrung weltweit verwirklichen. Wir stellen dabei die Frage nach den politischen Ursachen des mangelnden Zugangs zu Nahrung und ziehen daraus Schlussfolgerungen für die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten und der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen.

Im Zentrum steht dabei der rechtliche verpflichtende Charakter des Menschenrechts auf Nahrung. Als Teil des internationalen ETO Consortiums – for Human Rights beyond Borders arbeiten wir darauf hin, dass das Menschenrecht auf Nahrung auch für die deutsche Entwicklungs-, Handels- und Außenwirtschaftspolitik verbindlich und einklagbar wird.

Angesichts der zunehmenden Ernährungsunsicherheit in Deutschland fordern wir zudem einen menschenrechtlichen Ansatz in der Armutsbekämpfung ein sowie die Stärkung von Rechtswegen, wie zum Beispiel die Ratifizierung des Beschwerdeverfahrens zum UN-Sozialpakt durch Deutschland.

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